Betriebsstätte

Bei internationalen Mitarbeitereinsätzen sowie auch bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit kommt die Frage der Begründung einer Betriebsstätte im Einsatzland des Mitarbeiters eine immer grössere Bedeutung zu. Auch mit dem neuen «Remote Working» - Konzept besteht eine vermehrte Notwendigkeit, sich mit diesem Aspekt auseinanderzusetzen.

Grundsätzlich versteht man unter einer Betriebsstätte eine feste örtliche Einrichtung, Niederlassung, Zweig-niederlassung oder auch Geschäftsstelle.

Mögliche Betriebsstätten können u.a. sein:

  • Wohnung des Arbeitnehmers («Remote Work»)
  • Räumlichkeiten des Auftraggebers
  • Ausländische Bauausführungen und Montagen

Eine Betriebsstätte kann u.a. auch entstehen durch:

  • Leistungserbringung für andere Konzern-gesellschaften durch Mitarbeiter vor Ort
  • Grenzfälle bei Entsendungen innerhalb des Konzerns
  • Tätigwerden bei einem Auftraggeber / Kunden über einen längeren Zeitraum
  • Vertreter – Betriebsstätte

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten muss jedoch neben der Regelung aus dem Doppelbesteuerungs-abkommen ebenfalls das nationale Recht des «Betriebsstättenstaates» berücksichtigt werden.

Eine Begründung einer Betriebsstätte hat zur Folge, dass

  • eine Steuerpflicht (Unternehmenssteuern) im Betriebsstättenstaat entsteht.
  • die Besteuerung des Gewinns der Betriebsstätte im Betriebsstättenstaat.
  • die Buchhaltungspflicht entsteht.
  • die Umsatzsteuerpflichten bestehen.
  • die Pflicht zur Einbehaltung von Lohnsteuer und Sozialversicherung.

Betriebsstättenrisiko

Die Steuerverwaltungen prüfen die verschiedenen Situationen bei grenzüberschreitenden Erwerbstätig-keiten wesentlich genauer in Bezug auf das Vorhanden-sein einer Betriebsstätte.

Die neuen Möglichkeiten und die gelebte Flexibilität während der Pandemie führt ebenfalls dazu, dass heute genaustens auf die Fälle von «Remote Work» geachtet wird.

Wie kann man sich als Unternehmen am besten vorbereiten?

Es ist unerlässlich, das Thema des Betriebsstättenrisikos bei jedem internationalen Mitarbeitereinsatz / jeder grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeit zu prüfen.

Unser Betriebsstättencheck kann dabei eine grosse Hilfe sein. Dabei wenden wir folgende Schritte an:

  1. Aufbereitung aller Fakten basierend auf unserem entwickelten Fragebogen
  2. Analyse der Situation und schriftliche Stellungnahme
  3. Je nach Situation mögliche Vermeidungsstrategien aufzeigen
  4. Prüfung möglicher Haftung und Sanktionen für die vergangenen Jahre
  5. Unterstützung bei der Umsetzung der Begründung einer Betriebsstätte in Bezug auf:
    Unternehmensebene: Steuern, Buchhaltung, Mehrwertsteuer, Quellensteuer, Verrechnungs-preis Thematik
    Mitarbeiterebene: Payroll, Lohnsteuer, Sozialversicherung